- Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland seit mind. 185 Tagen (6 Monate)
- Erforderliches Mindestalter der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse
- Sehtest nach § 12 Abs. 2 FeV bzw. augenärztliches Gutachten nach § 12 Abs. 6 FeV (LKW und Bus)
- Biometrisches Passfoto
- Unterweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen bzw. Ausbildung in Erster Hilfe (LKW und Bus)
- Ausbildungsvertrag mit einer Fahrschule
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
- Besuch der erforderlichen Theorieunterrichte
- Fahrstunden
- Sonderfahrten