FAHRSCHULE DAZERT
5 Mal in deiner Nähe: Baden-Baden, Haueneberstein, Kuppenheim, Rastatt und KA-Oberreut
Ausbildung in allen Klassen
Motorrad + Auto + Lkw + Bus
“Bike to Bike”-Ausbildung
Aufbau-Seminare für Fahranfänger (ASF)
starte mit uns durch
Der Weg zu deinem Führerschein ist nur einen Klick entfernt. Melde dich noch heute an und starte das Abenteuer!
Baden-Baden
Rheinstraße 24
Anmeldung:
Di. + Do.: 17.00 – 18.00 Uhr
Unterricht:
Di. + Do.: 17.30 – 19.00 Uhr
Haueneberstein
Obere Hafnerstraße 8
Anmeldung:
Di. + Do.: 17.30 – 18.00 Uhr
Unterricht:
Blockunterricht lt. Kalender
Kuppenheim
Murgtalstraße 14
Anmeldung:
Mo. + Mi.: 17.00 – 18.00 Uhr
Unterricht:
Blockunterricht lt. Kalender
Rastatt
Augustastraße 48
Anmeldung:
Mo. + Mi.: 17.00 – 18.00 Uhr
Unterricht:
Blockunterricht lt. Kalender
KA-Oberreut
Otto-Wels-Straße 27
Anmeldung:
Mo. + Mi.: 18.30 – 21.00 Uhr
Unterricht:
Blockunterricht lt. Kalender
anmelden? so gehts
1. Wähle deine Führerscheinklasse und prüfe die Voraussetzungen
2. Komm vorbei mit deinem Perso bzw. Führerschien bei Erweiterungen
3. Und los geht’s!
FÜHRERSCHEINKLASSEN
Bei uns könnt ihr alle Führerscheinklassen erwerben.
Zweirädrige Kleinkrafträder, Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge – LKW
Kraftfahrzeuge – Busse
Zugmaschinen
360° simdrive
Schneller lernen mit dem Fahrsimulator
Du übst allein und kannst dich voll und ganz auf deine Aufgabe konzentriert. Du machst was verkehrt? Macht nix: mit dem Fahrsimulator wiederholst du stressfrei bis du es kannst!
FAIRE KONDITIONEN
Die Kosten der Fahrausbildung hängen stark von Ihrem persönlichen Einsatz und Ihren Anlagen bzw. den nötigen Fahrstunden ab. Auch gibt es sehr viele verschiedene Fahrklassen die leider hier nicht alle mit Preisen aufgelistet werden können. Der Preis für Ihren Führerschein setzt sich zudem aus mehreren Preisbestandteilen (wie Fahrstunden, Sonderfahrten, Prüfungsgebühren, Schulungsmaterial, Sehtest etc.) zusammen. Im Übrigen verbietet es der Gesetzgeber, Ihnen pauschale bzw. verbindliche Preise oder Angebote zu übermitteln.
Für detaillierte Preisinformationen zu „Ihrem Führerschein“, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung, damit wir genau und transparent die Kosten erläutern können.
AUFBAUSEMINARE
AFS und FSE
Bei A- und B-Verstöße helfen wir dir, deinen Führerschein wieder zu erlangen.
unsere philosophie? dein führerschein!
Ziel unserer Ausbildung ist es, dass Sie in entspannter, aber konzentrierter Atmosphäre lernen und am Ende einer soliden Ausbildung zu einem verantwortungsvollen, partnerschaftlichen und umweltbewussten Fahrer Ihren Führerschein in Händen halten.
Dabei legen wir großen Wert auf eine anspruchsvolle und somit fundierte theoretische und praktische Ausbildung. Kompetente, freundliche und faire Fahrlehrer stehen Ihnen zur Seite.
UNSERE FAHRZEUGFLOTTE
Zuerst den Mofaführerschein, dann Auto- oder Motorrad-, vielleicht sogar LKW- oder Bus-Führerschein? Kein Problem, bei uns bist du flexibel denn wir haben moderne Fahrzeuge für alle Führerscheinklassen!
deine fragen: unsere antworten
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um einen Führerschein zu machen?
- Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland seit mind. 185 Tagen (6 Monate)
- Erforderliches Mindestalter der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse
- Sehtest nach § 12 Abs. 2 FeV bzw. augenärztliches Gutachten nach § 12 Abs. 6 FeV (LKW und Bus)
- Biometrisches Passfoto
- Unterweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen bzw. Ausbildung in Erster Hilfe (LKW und Bus)
- Ausbildungsvertrag mit einer Fahrschule
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
- Besuch der erforderlichen Theorieunterrichte
- Fahrstunden
- Sonderfahrten
Was ist ein A-Verstoß?
Als A-Verstöße gelten:
- Unfallflucht
- Nötigung
- Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines Anderen
- Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
- Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten
- Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
- Zu dichtes Auffahren (zu geringer Sicherheitsabstand)
- Unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren (z.B. Geisterfahren auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße)
- Missachtung von Rotlicht, Stop-Schild oder von Haltzeichen von Polizeibeamten
- Fahren unter Alkohol- oder unter Drogeneinfluss
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahren mit unversicherten oder nicht zugelassenen Fahrzeugen (z.B. ohne Betriebserlaubnis)
- Überholen im Überholverbot
- Unerlaubtes Abbiegen
- Falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen oder an Zebrastreifen
- Unterlassene Hilfeleistung
- Unerlaubte Fahrgastbeförderung
- Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
- Fahren ohne Begleitperson beim begleiteten Fahren ab 17 Jahre
Was zählt zu B-Verstöße?
Als B-Verstöße gelten:
- Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
- Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
- Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
- Kennzeichenmissbrauch
- Ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung anderer
- Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- Termin zur Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
- Mit abgefahrenen Reifen fahren
Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus - Behinderung von Beamten
- Telefonieren mit einem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung
Ich habe einen A- bzw. B-Verstoß begangen. Wie geht es jetzt weiter?
Für die Teilnahme an einem Aufbauseminar setzt die Behörde eine Frist fest, die in der Regel 8 Wochen beträgt. Wird der Behörde innerhalb dieser Frist keine Teilnahmebescheinigung vorgelegt, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt, wenn die Teilnahme am Aufbauseminar erfolgt ist. Wenn bei Ihnen ein Aufbauseminar angeordnet wurde, sollten Sie sich möglichst sofort nach der Anordnung um einen Platz bemühen, da das Aufbauseminar ca. zwei Wochen dauert und auch nicht immer sofort in ihrer Nähe ein Aufbauseminar angeboten wird.
2. Wer als Fahranfänger Punkt 1 bereits hinter sich hat und bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, der erhält eine schriftliche Verwarnung mit den Hinweis, dass er innerhalb von zwei Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann. Damit erhält der Fahranfänger eine weitere Chance, an sich zu arbeiten und weitere Vorfälle zukünftig zu vermeiden.
3. Wer als Fahranfänger bereits eine schriftliche Verwarnung nach Punkt 2 erhalten hat und nach Ablauf der gesetzten Frist von 2 Monaten aus Punkt 2 bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens 3 Monate nach Abgabe des alten Führerscheins erteilt werden.
hast du weitere fragen?
Ruf uns an oder schick‘ uns eine Mail. Wir melden uns schnellstens bei dir!