FÜHRERSCHEINKLASSEN
Eine Fahrschule - alle Führerscheinklassen
Ausbildung an fünf Standorten
Erfahrene Ausbilder
Flexible Unterrichtsstunden
anmelden? so gehts
1. Wähle deine Führerscheinklasse und prüfe die Voraussetzungen
2. Komm vorbei mit deinem Perso bzw. Führerschein bei Erweiterungen
3. Und los geht’s!
Mofa
Mindestalter: 15Voraussetzung: keineEinschluss: keiner
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Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln – mit einer durch ihre Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Bemerkung:Kein Führerschein, sondern Prüfbescheinigung. Keine praktische Prüfung erforderlich.
AM
Mindestalter: 15 (innerhalb Deutschland)
Einschluss: keiner
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Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit durch die Bauart bestimmten:
- Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- Hubraum von nicht mehr als 50 ccm
- maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. Leermasse 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).
A1
Mindestalter: 16Einschluss: AM
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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit durch die Bauart bestimmten:
- Hubraum von nicht mehr als 125 ccm
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
- max. Leistung von 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und mit durch die Bauart bestimmten:
- Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Hubraum von mehr als 50 ccm
- Motorleistung von nicht mehr als 15 kW.
A2
Mindestalter: 18
Einschluss: AM, A1
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Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten:
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
- max. Leistung von 0,2 kW/kg
Bemerkung:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. vor dem 01.04.1980 erworbene Führerscheinklasse 3 oder 4 keine theoret. Prüfung und keine Sonderfahrten notwendig – nur prakt. Prüfung!
A
Mindestalter: 24
Einschluss: AM, A1, A2
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Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten:
- Hubraum von mehr als 50 ccm
- Motorleistung von mehr als 15 kW
- Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Bemerkung: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 bzw. vor dem 01.04.1980 erworbene Führerscheinklasse 3 oder 4 keine theoretische Prüfung und keine Sonderfahrten notwendig – nur praktische Prüfung! Mindestalter ggf. 20 Jahre!
B
Mindestalter: 18 (bzw. 17 mit Begleitperson)
Einschluss: AM, L
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Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit:
- zulässige Gesamtmasse von max. 3,5 t und
- max. acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg
oder
- einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt)
B196
Mindestalter: 25
Voraussetzung: vorhandene Klasse B: 5 Jahre
Einschluss: keiner
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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit durch die Bauart bestimmten:
- Hubraum von nicht mehr als 125 ccm
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
- max. Leistung von 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und mit durch die Bauart bestimmten:
- Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Hubraum von mehr als 50 ccm
- Motorleistung von nicht mehr als 15 kW.
B96
Mindestalter: 18
Voraussetzung: Vorh. Klasse B
Einschluss: keiner
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Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern
- die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3,5 t überschreitet
- aber 4,25 t nicht übersteigt.
Bemerkung: Voraussetzung für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 ist eine Fahrerschulung in der Fahrschule – es findet keine praktische. Prüfung statt.
BE
Mindestalter: 18 (bzw. 17 mit Begleitperson)
Voraussetzung: Vorh. Klasse B Einschluss: keiner
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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.
C1
Mindestalter: 18
Voraussetzung: Vorh. Klasse B
Einschluss: keiner
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Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit:
- zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und max. 7,5 t und
- max. acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg
C1E
Mindestalter: 18
Voraussetzung: Vorh. Klasse C1
Einschluss: BE, D1E wenn D1 vorhanden
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Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug:
- der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, oder
- der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.5 t.
In beiden Fällen zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 12 t.
C
Mindestalter: 18
Voraussetzung: Vorh. Klasse B
Einschluss: C1
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Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit:
- zul. Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und
- max. acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg
CE
Mindestalter: 18
Voraussetzung: Vorh. Klasse C
Einschluss: BE, C1E, T, D1E bei vorh. D1, DE bei vorh. D
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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
D1
Mindestalter: 18
Voraussetzung: Vorh. Klasse B
Einschluss: keiner
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Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit:
- mehr als acht bis max. 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- max. acht Meter Fahrzeuglänge
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg
D1E
Mindestalter: 18
Voraussetzung: Vorh. Klasse D
Einschluss: BE, C1E bei vorh. C1
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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 750 kg
D
Mindestalter: 18
Voraussetzung: Vorh. Klasse B
Einschluss: D1
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Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit:
- mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg.
DE
Mindestalter: 18
Voraussetzung: Vorh. Klasse D
Einschluss: BE, D1E, C1E bei vorh. C1
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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
L
Mindestalter: 16
Voraussetzung: keine
Einschluss: keiner
Keine praktische Prüfung
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Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart:
- für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, oder
- für solche Zwecke eingesetzt werden,
- max. 40 km/h schnell sind.
- mit Anhängern mit nicht mehr als 25 km/h geführt werden
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).
T
Mindestalter: 16
Voraussetzung: keine
Einschluss: L
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- Zugmaschinen bis 60 km/h, sowie
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h,
jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Werden diese Fahrzeuge mit mehr als 40 km/h geführt, muss der Fahrerlaubnisinhaber mind. 18 Jahre alt sein!
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