FÜHRERSCHEINKLASSEN

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Eine Fahrschule - alle Führerscheinklassen

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Ausbildung an fünf Standorten

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Erfahrene Ausbilder

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Flexible Unterrichtsstunden

anmelden? so gehts

1. Wähle deine Führerscheinklasse und prüfe die Voraussetzungen
2. Komm vorbei mit deinem Perso bzw. Führerschein bei Erweiterungen
3. Und los geht’s!

Mofa

Mindestalter: 15
Voraussetzung: keine
Einschluss: keiner

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Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln – mit einer durch ihre Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Bemerkung:
Kein Führerschein, sondern Prüfbescheinigung. Keine praktische Prüfung erforderlich.

AM

Mindestalter: 15 (innerhalb Deutschland)
Einschluss: keiner

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Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit durch die Bauart bestimmten:

  • Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
  • Hubraum von nicht mehr als 50 ccm
  • maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren

Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. Leermasse 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).

A1

Mindestalter: 16
Einschluss: AM

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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit durch die Bauart bestimmten:

  • Hubraum von nicht mehr als 125 ccm
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
  • max. Leistung von 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und mit durch die Bauart bestimmten:

  • Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Hubraum von mehr als 50 ccm
  • Motorleistung von nicht mehr als 15 kW.

A2

Mindestalter: 18
Einschluss: AM, A1

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Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten:

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
  • max. Leistung von 0,2 kW/kg

Bemerkung:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. vor dem 01.04.1980 erworbene Führerscheinklasse 3 oder 4 keine theoret. Prüfung und keine Sonderfahrten notwendig – nur prakt. Prüfung!

A

Mindestalter: 24
Einschluss: AM, A1, A2

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Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten:

  • Hubraum von mehr als 50 ccm
  • Motorleistung von mehr als 15 kW
  • Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Bemerkung: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 bzw. vor dem 01.04.1980 erworbene Führerscheinklasse 3 oder 4 keine theoretische Prüfung und keine Sonderfahrten notwendig – nur praktische Prüfung! Mindestalter ggf. 20 Jahre!

B

Mindestalter: 18 (bzw. 17 mit Begleitperson)
Einschluss: AM, L

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Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit:

  • zulässige Gesamtmasse von max. 3,5 t und
  • max. acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg

oder

  • einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt)

B196

Mindestalter: 25
Voraussetzung: vorhandene Klasse B: 5 Jahre
Einschluss: keiner

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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit durch die Bauart bestimmten:

  • Hubraum von nicht mehr als 125 ccm
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
  • max. Leistung von 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und mit durch die Bauart bestimmten:

  • Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Hubraum von mehr als 50 ccm
  • Motorleistung von nicht mehr als 15 kW.

B96

Mindestalter: 18
Voraussetzung: Vorh. Klasse B
Einschluss: keiner

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Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern

  • die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3,5 t überschreitet
  • aber 4,25 t nicht übersteigt.

Bemerkung: Voraussetzung für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 ist eine Fahrerschulung in der Fahrschule – es findet keine praktische. Prüfung statt.

BE

Mindestalter: 18 (bzw. 17 mit Begleitperson)
Voraussetzung: Vorh. Klasse B Einschluss: keiner

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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.

C1

Mindestalter: 18
Voraussetzung: Vorh. Klasse B
Einschluss: keiner

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Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit:

  • zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und max. 7,5 t und
  • max. acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg

C1E

Mindestalter: 18
Voraussetzung: Vorh. Klasse C1
Einschluss: BE, D1E wenn D1 vorhanden

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Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug:

  • der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, oder
  • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.5 t.

In beiden Fällen zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 12 t.

C

Mindestalter: 18
Voraussetzung: Vorh. Klasse B
Einschluss: C1

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Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit:

  • zul. Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und
  • max. acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg

CE

Mindestalter: 18
Voraussetzung: Vorh. Klasse C
Einschluss: BE, C1E, T, D1E bei vorh. D1, DE bei vorh. D

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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

D1

Mindestalter: 18
Voraussetzung: Vorh. Klasse B
Einschluss: keiner

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Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit:

  • mehr als acht bis max. 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • max. acht Meter Fahrzeuglänge
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg

D1E

Mindestalter: 18
Voraussetzung: Vorh. Klasse D
Einschluss: BE, C1E bei vorh. C1

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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 750 kg

D

Mindestalter: 18
Voraussetzung: Vorh. Klasse B
Einschluss: D1

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Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit:

  • mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg.

DE

Mindestalter: 18
Voraussetzung: Vorh. Klasse D
Einschluss: BE, D1E, C1E bei vorh. C1

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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

L

Mindestalter: 16
Voraussetzung: keine
Einschluss: keiner
Keine praktische Prüfung

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Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart:

  • für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, oder
  • für solche Zwecke eingesetzt werden,
  • max. 40 km/h schnell sind.
  • mit Anhängern mit nicht mehr als 25 km/h geführt werden
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).

T

Mindestalter: 16
Voraussetzung: keine
Einschluss: L

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  • Zugmaschinen bis 60 km/h, sowie
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h,

jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Werden diese Fahrzeuge mit mehr als 40 km/h geführt, muss der Fahrerlaubnisinhaber mind. 18 Jahre alt sein!

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